Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) haben in Berlin auf einer gemeinsamen Pressekonferenz neue Erkenntnisse zur illegalen Verbreitung von Nikotinprodukten vorgestellt. Grundlage sind aktuelle Erfahrungen der Zollbehörden sowie mehrere Studien zur Entwicklung des Schwarzmarktes.
Beide Organisationen betonten, dass es bislang keine verlässlichen Gesamtzahlen zum illegalen Handel mit Tabakprodukten, E-Zigaretten, Nikotinbeuteln und oralen Nikotinprodukten gibt. In den offiziellen Zollstatistiken werden diese Produktkategorien derzeit nicht gesondert erfasst. Dokumentiert werden lediglich beschlagnahmte Mengen – nicht jedoch das tatsächliche Ausmaß des Schmuggels.
Ein erheblicher Teil des Handels läuft über Online-Bestellungen, Kleinsendungen per Post sowie über Reisende, wodurch viele Transaktionen statistisch kaum erfasst werden.
BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel erklärte dazu:
„Das, was wir sehen, ist nur ein Teil der Realität. Der illegale Markt existiert und wächst dynamisch – doch ein großer Teil bleibt weiterhin eine Blackbox.“
Hohe Kosten für den Staat durch illegale E-Zigaretten
Nach Angaben der Zollgewerkschaft zeigt insbesondere die Bekämpfung illegaler E-Zigaretten die praktischen Probleme der Strafverfolgung. Ermittlungen sind häufig mit hohen Analyse- und Untersuchungskosten verbunden. Hinzu kommen lange Lagerzeiten sowie Sicherheitsrisiken durch enthaltene Lithiumbatterien.
Allein in einem Fall beim Zollfahndungsamt München beliefen sich die Kosten für Lagerung und Vernichtung beschlagnahmter E-Zigaretten auf rund 750.000 Euro. Diese Ausgaben werden vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Studien: Rund 40 % der E-Zigaretten in Deutschland illegal
Der BVTE verweist auf mehrere Studien, die gemeinsam mit Ipsos, Kanthak sowie dem Berliner Institut für Tabakforschung durchgeführt wurden. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass etwa 40 % der in Deutschland verfügbaren E-Zigaretten aus illegalen Quellen stammen.
Typische Merkmale dieser Produkte sind unter anderem:
- fehlende oder nicht gezahlte Tabaksteuer
- überhöhte Nikotinkonzentrationen
- Verpackungen, die nicht den Anforderungen des Tabakerzeugnisgesetzes entsprechen
Der BVTE warnt zudem vor möglichen Nebenwirkungen weiterer regulatorischer Eingriffe. Sollte die Bundesregierung beispielsweise Menthol- oder Kühlzusätze in E-Liquids verbieten, könnte der Schwarzmarktanteil nach Einschätzung des Verbandes auf bis zu 80 % steigen. Hintergrund ist, dass rund vier von fünf Liquids Mentholkomponenten enthalten, um das Geschmacksprofil zu verbessern.
BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke erklärte dazu:
„Der Staat sollte sich stärker auf die konsequente Durchsetzung der bestehenden Regeln konzentrieren, statt ständig neue Verbote zu diskutieren. Werden diese nicht effektiv umgesetzt, profitieren vor allem illegale Anbieter und organisierte Kriminalität.“
Onlinehandel und Paketversand als wachsender Vertriebsweg
Ein weiterer Trend betrifft die Verlagerung illegaler Vertriebswege in den Onlinehandel. Immer häufiger werden Nikotinprodukte über Internetshops und internationale Paketlieferungen nach Deutschland verschickt.
Schätzungen zufolge könnte das jährliche Paketaufkommen in Deutschland bis 2030 auf mehr als fünf Milliarden Sendungen steigen. Selbst bei steigender Kontrolldichte könne der Zoll jedoch nur einen sehr kleinen Teil dieser Sendungen tatsächlich überprüfen.
Graumarkt bei Nikotinbeuteln verursacht Steuerausfälle
Auch bei Nikotinbeuteln sehen BVTE und BDZ eine wachsende Nachfrage. Da die rechtliche Situation in Deutschland weiterhin unklar ist, werde ein großer Teil dieser Nachfrage derzeit über illegale oder graue Vertriebsstrukturen bedient.
Nach Einschätzung der Verbände entgehen dem Staat dadurch jährlich rund 100 Millionen Euro an Tabaksteuer und Mehrwertsteuer. Gleichzeitig entstehe eine wirtschaftliche Wertschöpfung außerhalb regulierter Märkte.
Ein Beispiel für das tatsächliche Ausmaß liefert das Schwarzmarktmonitoring des Tabakunternehmens Reemtsma:
Demnach wurden im Jahr 2025 mindestens 23.741 Dosen oraler Tabak- oder Nikotinprodukte beschlagnahmt. Laut den Verbänden handelt es sich dabei jedoch lediglich um eine Mindestzahl – die tatsächliche Menge dürfte deutlich höher liegen.
Verbraucherschutz im Schwarzmarkt kaum vorhanden
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Verbraucherschutz. In illegalen Vertriebssystemen existieren in der Regel keine Alterskontrollen, keine verbindlichen Produktstandards und keine transparenten Inhaltsstoffangaben.
BDZ sieht darin ein strukturelles Vollzugsproblem:
Ein faktisches Verbot beseitigt die Nachfrage nach Nikotinprodukten nicht – es verschiebt sie lediglich in den illegalen Markt.
Deutschland fungiere sowohl als Transitland als auch als Absatzmarkt, wodurch die Problematik zusätzlich verstärkt werde. Fehlende EU-weite Harmonisierung erschwere zudem die grenzüberschreitende Strafverfolgung.
Verbände fordern praktikable Regulierung statt neuer Verbote
BVTE und BDZ betonen, dass ihr Anliegen nicht die Verharmlosung von Nikotinprodukten sei. Vielmehr gehe es um ein Regulierungssystem, das realistisch durchsetzbar und kontrollierbar ist.
Ziele einer solchen Politik sollten sein:
- wirksame staatliche Marktaufsicht
- besserer Schutz von Minderjährigen
- klare Verbraucherinformationen
- Sicherstellung von Steuer- und Abgabeneinnahmen
Nach Ansicht beider Organisationen kann eine immer größere Zahl neuer Verbote die fehlende Marktaufsicht nicht ersetzen. Werden neue Regeln eingeführt, ohne dass ihre Durchsetzung gewährleistet ist, drohe langfristig auch ein Verlust staatlicher Autorität.

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